| Veranstaltung: | fünfte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.3. Initiativanträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Ungültig: 0 |
| Beschluss durch: | Plenum des Fürther Jugendrates |
| Beschlossen am: | 08.12.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
Förderung der Antidiskriminerungsarbeit
Beschlusstext
I. Der Fürther Jugendrat fordert den Freistaat Bayern auf, bestehende Anti-
Diskriminierungs-Strukturen ausreichend mit Sach- und Geldmitteln auszustatten.
II. Der Fürther Jugendrat regt die Schaffung einer städtischen Ombudsstelle an.
Begründung
Beratungsergebnisse:
Plenum:
Wie gut eine Gesellschaft und Demokratie funktioniert sieht man daran, wie es Minderheiten in dieser ergeht.
Die Einrichtung einer Ombudsstelle spart dort Kosten, wo ohne Ombudsstelle externe Beratung oder Unterweisung erforderlich ist.
Antragsbegründung des Antragstellers:
1. Bedeutung der Antidiskriminerungsarbeit
"Antidiskriminierungsarbeit" sind Angebote zur Unterstützung von Menschen, die Gewalt aufgrund persönlicher Merkmale wie Religion, rassistischer Zuschreibung, romantischer Orientierung, … erfahren.
Diese Angebote sind wichtig. Sie helfen Menschen, die die oben beschreibene Gewalt erfahren. Dadurch werden die Folgen dieser Gewalt vermindert. Diese Angebote sorgen aber auch dafür, dass solche Gewalt verhindert wird, bevor sie angewendet wird.
Diese Angebote dienen einerseits einzelnen Menschen; andererseits bringen diese Angebote einen Nutzen für die gesamte Gesellschaft. Diskriminierung kann böswillig begangen werden; genauso kann sie etwa aus Unwissenheit heraus vorgenommen werden. Antidiskriminierungsarbeit hat in solchen Fällen die Aufgabe, aufzuklären; dadurch bringt sie Menschen zusammen und stärkt langfristig den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Bei böswilliger Diskriminierung liegt der Schwerpunkt auf dem Schutz der Verletzten. Dieser Schutz kann den Verletzten helfen, die überlebte Gewalt zu verarbeiten, und sie als Mitglieder unserer Gesellschaft bewahren.
2. Antidiskriminierungsarbeit in Bayern und Mittelfranken
Vor diesen Hintergründen muss der ausbleibenden Förderung der bayerischen Antidiskriminerungsangebote entgegengetreten werden. Bisher wurde die zentrale Antidiskriminierungsarbeit in Mittelfranken durch eine Einrichtung im unterfränkischen Würzburg geleistet. Der Umstand, dass Arbeit in Mittelfranken aus Unterfranken heraus geleistet wird, ist für sich genommen beklagenswert; dass diese Angebote nun gänzlich eingestellt werden, ist verurteilenswert.
Der Jugendrat erkennt an, dass ein ausgeglichener Haushalt in den Augen der Bayerischen Staatsregierung ein hoes Gut darstellt; und doch kommt der Rat nicht umhin zu bemerken, dass Bayern das einzige deutsche Land ist, dass über keine Landes-Antidiskriminierungsstelle verfügt. Mit dem Wegfall der regionalen Stellen verschärft sich das Problem fehlender Antidiskriminierungsangebote.
Wer wegen des eigenen Alters, der sozialen oder geographischen Herkunft, oder wegen Krankheit oder Behinderung Benachteiligung, oder anderer Merkmale erfährt, ist in seiner Menschenwürde verletzt und schützenswert. Die derzeitige Lage widerspricht diesen Grundsätzen.
3. Ombudsstelle in Fürth
Die Stadt Fürth ist um einen ausgeglichenen Haushalt bemüht. Der Jugendrat versteht diese Bemühungen.
Weil der Jugendrat das tut und gleichzeitig meint, dass Fürth die Einrichtung einer Ombudsstelle prüfen sollte, bietet der Jugendrat seine Unterstützung bei der etwaigen Entwicklung günstiger Lösungen an.
In Würzburg und Nürnberg gibt es städtische Antidiskriminierungs- bzw. Ombudsstellen. Für Fürth wäre es passend, eine Vorreiterrolle einzunehmen, indem die "Fürther Ombudsstelle" einen Anlaufpunkt für Menschen bildet, die geltend machen, Benachteiligung durch städtische oder private Einrichtungen auf dem Gebiet der Stadt Fürth erfahren zu haben.
In Hinblick auf den privaten und öffentlichen Bereich könnte eine solche Stelle das Unterlassen des Freistaates Bayern ausgleichen; hinsichtlich des öffentlichen Bereiches kann eine Ombudsstelle das Vertrauen in die örtliche Politik und Verwaltung verstärken, zu politischer Beteiligung ermutigen und die politische Kultur verbessern.
