| Veranstaltung: | fünfte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.2. allgemeine Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 3, Ungültig: 0 |
| Beschluss durch: | Plenum des Fürther Jugendrates |
| Beschlossen am: | 08.12.2025 |
| Antragshistorie: | Version 3 |
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Wohnen für Hilfe
Beschlusstext
Es werden die für die Umsetzung des Projekts „Wohnen für Hilfe!“ notwendigen
Voraussetzungen geschaffen.
Begründung
Beratungsergebnisse:
Ausschüsse:
Beschluss des Ausschusses für Schule, Bildung und Soziales vom 24.11.2025:
Der Ausschuss tritt dem Seniorenrat in seiner Auffassung bei, dass in Hinblick auf die Wohnungssituation älterer (oft pflegebedürftiger) Menschen – insbesondere hinsichtlich "grauer Wohnungsnot" – Handlungsbedarf besteht. Der Ausschuss hält es für erforderlich, im Vorfeld und während der Projektdurchführungen Maßnahmen zu ergreifen, die dem Schutz der Personen, die an dem Projekt teilnehmen, vor Gewalt dienen. Der Ausschuss sieht abweichend von Beschlussvorlage SzA/0371/2025 bzgl. etwaiger sozialversicherungs- und steuerrechtlicher sowie haftungsrechtlicher Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Projekt "Wohnen für Hilfe" aufwerfen, keinen Notwendigkeit für Nachforschungen und Erörterungen der Stadtverwaltung, zumal es bei der Beantwortung dieser Fragen auf den Einzelfall und etwa die konkrete Vertragsgestaltung ankommen wird; die Stadt Fürth kann und sollte sich insoweit nicht einlassen. Jedenfall stehen Rechtsfragen der vorbezeichneten Art der Projektdurchführung nach Einschätzung des Ausschusses nicht entgegen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum des Fürther Jugendrates, dem Antrag zuzustimmen.
Beschluss des Ausschusses für Gewaltschutz und gesellschaftlichen Frieden vom 06.10.2025:
Der Ausschuss hat Bedenken, dass die im Rahmen des Projektes "Wohnen für Hilfe" notwendigerweise entstehenden Abhängigkeitsverhältnisse unter Umständen den Personen, die Wohnraum anbieten, oder den Personen, die Hilfeleistungen anbieten, zum Nachteil gereichen könnten; namentlich besteht nach Ansicht des Ausschusses die abstrakte Gefahr, dass einzelne Vertragsparteien zu Betroffenen von Gewalt (etwa durch Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung) werden könnten. Vor dem Hintergrund, dass es sich einerseits um eine lediglich abstrakte Gefahr handelt, aber andererseits aufgrund der geplanten Ausgestaltung der durch das Projekt absehbar zustandekommenden Verträge und Wohngemeinschaften ein nicht von der Hand zu weisendes Gefährdungspotenzial in dem bezeichneten Umfang besteht, sieht sich der Ausschuss zwar nicht gehindert, den Antrag gutzuheißen; gleichwohl betont der Ausschuss – wie er es bereits im Beirat für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vom 15.10.2025 getan hat – die Notwendigkeit der Schreibung und Durchsetzung von Gewaltschutzkonzepten, für die der Ausschuss seine Mitarbeit anbietet und die auf das gegenständliche Projekt zugeschnitten sind.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum des Fürther Jugendrates, dem Antrag zuzustimmen.
Antragsbegründung des Antragstellers:
Sowohl die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt als auch das Thema „Einsamkeit“ waren Anlass für den Ausschuss Wohnen im Alter sich über alternative Wohnformen im Alter zu informieren.
Die Nachbarstadt Erlangen, bei der das Amt für Wohnungswesen mit dem Studentenwerk kooperiert, ist das Projekt „Wohnen für Hilfe“ seit etlichen Jahren etabliert; ebenso in 34 anderen Städten auch (München, Freising, etc.)
Die Vermittlung von Jung und Alt gelingt für alle Beteiligten in den meisten Fällen zufriedenstellend, da auch die Möglichkeit besteht, den Überlassungsvertrag nach einer Probezeit aufzuheben. (Auf die dem Antrag beigefügten Bewerbungsbögen und -unterlagen wird verwiesen.)
In 3 verschiedenen Stadtteilen (Ost- und Innenstadt, Hardhöhe) wurde nun die Wohnform „Wohnen für Hilfe“ vorgestellt. Die Überlassung von Wohnraum an Auszubildene/Studenten, die bei häuslichen Tätigkeiten unterstützen und dafür günstig wohnen können, ist vor allem für Ältere, die in einer zu großen Wohnung bzw. einem Haus wohnen eine Alternative. Die Jungen profitieren von einer preisgünstigen Unterkunft und die älteren Menschen von den Hilfeleistungen sowie der Gesellschaft. So kann auch der Wunsch „solange wie möglich in der eigenen Wohnung zu leben“ erfüllt werden,
Da sowohl bei der Vortragsreihe als auch bei ersten Gesprächen mit der Wilhelm-Löhe-Hochschule (Bereich Gesundheits- und Sozialmanagement) Interesse signalisiert wurde, sieht der Seniorenrat dazu Handlungsbedarf.
Wie das Projekt rechtlich in steuerlicher, sozialversicherungs- und haftungspflichtiger Hinsicht zu bewerten ist, kann nicht beurteilt werden. Seitens des Landesseniorenrats wurde hierzu wegen der steuerlichen Einschätzung auch bereits das Bayer. Finanzministerium um Stellungnahme gebeten. Ergebnis: der Bundesrechnungshof hat das Bundesfinanzministerium bereits 2023 aufgefordert die Steuerbefreiung für Wohnen für Hilfe gesetzlich zu verankern. Das ist jedoch bisher nicht geschehen und wird – so unsere Einschätzung - offenbar von den Finanzämtern bisher ohne Rechtsgrundlage das so praktiziert.
