| Veranstaltung: | neunte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2.a. Geschäftsordnung |
| Antragsteller*in: | Der Vorstand des Fürther Jugendrates (dort beschlossen am: 23.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 23.09.2026, 02:19 |
BA-GO1: Neuordnung des Vorstandes
Beschlussformel
Die Geschäftsordnung des Fürther Jugendrates vom 23.02.2026 (Geschäftsordnung)
wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Satz 2 werden die Wörter "der bzw. dem Vorsitzenden" durch "die
Vorsitzenden" ersetzt.
2. § 10 wird wie folgt geändert:
a) Die Überschrift des § 10 wird wie folgt gefasst:
"§ 10 Zusammensetzung; Zuständigkeit"
b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 2.
c) Dem Absatz 2 wird folgender Absatz 1 vorangestellt:
"(1) 1Der Vorstand besteht aus zwei Vorsitzenden unterschiedlichen Geschlechts
und einer bzw. einem Stellvertretenden Vorsitzenden. 2Eine*r der Vorsitzenden
(Politische Geschäftsführung) verantwortet die Führung der laufenden Geschäfte
des Fürther Jugendrates; die bzw. der andere (Sprecher*in) verantwortet die
politische Vertretung des Fürther Jugendrates. 3Das Nähere regelt der Vorstand
durch Beschluss."
3. § 11 wird wie folgt geändert:
a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
b) Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
"3Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Mitglieder des Jugendrates
erhält oder im Falle zweier weiterer Wahlgänge während derselben Wahl die
Mehrheit der abgegebenen Stimmen im dritten Wahlgang erhält."
c) Folgender Absatz 2 wird angefügt:
"(2) Das Plenum wählt zuerst die Vorsitzenden und sodann die bzw. den
Stellvertretende*n Vositzende*n."

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