| Veranstaltung: | neunte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2.c. allgemeine Anträge |
| Antragsteller*in: | Rätekonferenz der Stadt Fürth (dort beschlossen am: 28.08.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 29.08.2026, 10:39 |
BA1: Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für Integrationsbeirat, Seniorenrat und Jugendrat der Stadt Fürth
Beschlussformel
Der Integrationsbeirat, der Seniorenrat und der Jugendrat der Stadt Fürth
beantragen, dass die Stadt Fürth eine gemeinsame Geschäftsstelle für die drei
Beiräte einrichtet und hierfür die notwendigen personellen, fachlichen und
organisatorischen Voraussetzungen schafft.
Die Geschäftsstelle soll personell und fachlich so ausgestattet sein, dass ihre
Aufgabe in der Geschäftsstellenarbeit für die Beiräte liegt und diese nicht
lediglich zusätzlich zu anderen Verwaltungsaufgaben wahrgenommen wird.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat ein entsprechendes
Umsetzungskonzept vorzulegen.
Gründe:
Antragsbegründung des Antragstellers:
Die drei Beiräte leisten ähnliche Geschäftsstellenarbeit, aber unter sehr unterschiedlichen Bedingungen. Der Seniorenrat hat derzeit keine eigene Geschäftsstelle. Beim Integrationsbeirat und beim Jugendrat wird die Geschäftsstellenarbeit zusätzlich zu anderen Aufgaben erledigt.
Das führt zu vermeidbarem Mehraufwand. Für Sitzungen, Anträge, Stellungnahmen, Protokolle, Fristen, Rückfragen an die Verwaltung, Öffentlichkeitsarbeit und Nachverfolgung von Beschlüssen müssen immer wieder ähnliche Abläufe einzeln organisiert werden. Informationen werden mehrfach recherchiert, bei denselben Stellen abgefragt oder in unterschiedlichen Strukturen bearbeitet.
Eine gemeinsame Geschäftsstelle würde diese Aufgaben bündeln. Sie wäre feste Anlaufstelle für die drei Beiräte, würde wiederkehrende Abläufe standardisieren und dafür sorgen, dass Anliegen, Anträge und Beschlüsse verlässlich vorbereitet, begleitet und nachverfolgt werden.
Das entlastet nicht nur die Beiräte, sondern auch die Stadtverwaltung. Statt mehrere Einzelstrukturen parallel zu bedienen, hätte die Verwaltung eine klar zuständige Schnittstelle für drei Beteiligungsgremien mit ähnlichen organisatorischen Anforderungen.
Entscheidend ist dabei, dass die Geschäftsstelle gezielt für diese Aufgabe aufgestellt wird. Beiratsarbeit erfordert eigene Kompetenzen: Kenntnisse kommunalpolitischer Abläufe, sichere Sitzungs- und Gremienorganisation, Fristen- und Beschlussmanagement, Verständnis über Kommunikation mit Verwaltung, Stadtrat und Öffentlichkeit sowie natürlich die Zielgruppen der drei Beiräte. Diese Anforderungen sollten nicht nebenbei an Stellen angehängt werden, deren fachlicher Schwerpunkt eigentlich anders liegt.
Die Geschäftsstelle soll deshalb ausschließlich für die Beiratsarbeit zuständig sein und personell so besetzt werden, dass die dafür notwendigen Kompetenzen von Anfang an Teil des Aufgabenprofils sind.
Die Eigenständigkeit der drei Beiräte bleibt unberührt. Inhaltliche Entscheidungen treffen weiterhin Integrationsbeirat, Seniorenrat und Jugendrat selbst. Die gemeinsame Geschäftsstelle schafft die Struktur, damit diese Arbeit verlässlich, fachlich fundiert und ressourceneffizient erfolgen kann.

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