| Veranstaltung: | sechste Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.c. allgemeine Anträge |
| Status: | Beschluss |
| Abstimmungsergebnis: | Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Ungültig: 0 |
| Beschluss durch: | Plenum des Fürther Jugendrates |
| Beschlossen am: | 23.02.2026 |
| Antragshistorie: | Version 3 |
Umwelt schützen, Böllern vermeiden!
Beschlussformel
Variante A: Die Stadt Fürth erlässt eine Allgemeinverfügung, die das Zünden von
Feuerwerk (Kategorie F2) auf dem Gebiet der Stadt Fürth, wo es rechtlich möglich
ist, verbietet; dafür organisiert die Stadt ein zentrales Feuerwerk. Das Verbot
soll sich wenigstens auf die folgenden Gegenden erstrecken:
- Fürther Freiheit
- Altstadt, insbesondere: Grüner Markt
Alternative B: Die Stadt Fürth veranstaltet zum Neuhjahrsfest eine Drohnen- oder
Lasershow.
Alternative C: Enorme Schäden für Umwelt, Tier und Mensch.
Gründe:
Beratungsergebnisse:
Plenum:
- Der Antrag zielt darauf ab, eine Diskussion darüber zu eröffnen, wie etwas gefeiert wird und ob das so auch noch für alle Beteiligten cool ist.
- Ein Verbot des F2-Feuerwerk wird derzeit auf Landesebene nicht verfolgt, pauschale Verbote griffen dabei auch zu sehr in die allgemeine Handlungsfreiheit ein; ein ausgesprochenes Verbot sei bereits durch ein Urteil gekippt worden).
- Umwelt und Tieren würden schon dadurch besser geschützt werden, wenn tatsächlich nur an Silvester und dem Neujahrstag geböllert würde und nicht – wie derzeit – mehrere Tage davor und danach.
- Freiheit bedeutet Verantwortung; Menschen, die nicht verantwortungsbewusst handeln, würden auch trotz eines Verbotes verantwortungslos handeln (z.B. Feuerwerk auf Menschen werfen/schießen). Einzige Lösung wäre hier polizeiliche oder strafgerichtliche Verfolgung.
- Besonders illegal importiertes Feuerwerk ist problematisch.
- Sollten Plätze/Bereiche geschaffen werden, auf denen Feuerwerk gezündet werden darf, wenn im Gegenzug Feuerwerk im Restbereich der Stadt verboten wird?
- Wenn Feuerwerk verboten werden sollte, dann würde die Mehrheit des Jugendrates ein städtischen Feuerwerk bzw. eine Drohnenshow als Ersatz befürworten.
Antragsbegründung des Antragstellers:
A. Alternative A
I. Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage der geforderten Allgemeinverfügung sind der § 24 Absatz 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz und Artikel 23 Absatz 1 Satz 1 des Landesstraf- und Verordnungsgesetz
II. Formelle Rechtmäßigkeit
Die Stadt Fürth ist zuständig für den Erlass der Allgemeinverfügung
III. Materielle Rechtmäßigkeit
Pyrotechnische Gegenstände sind Gegenstände, die Vergnügungs- oder technischen Zwecken dienen und in denen explosionsgefährliche Stoffe oder Stoffgemische (pyrotechnische Sätze) enthalten sind, die dazu bestimmt sind, unter Ausnutzung der in diesen enthaltenen Energie Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen zu erzeugen. Bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 handelt es sich um Kleinfeuerwerk, in dem so viel Energie gespeichert ist, dass die Feuerwerkskörper bereits Entfernungen von vielen Metern überwinden können und eine erhebliche Licht-, Rauch- und Lärmwirkung erzeugen.
Die Stadt ist in einigen Bereich so dicht besiedelt, so dass die Lärmauswirkungen von pyrotechnischen Gegenständen mit lediglich Knallwirkung hier unzumutbaren Lärm für die Bevölkerung des betreffenden Bereiches verursachen. Außerdem schädigt die Knallwirkung Wildtiere und gefährdet dadurch die Artenvielfalt.
Um Schäden an Leib und Leben zu vermeiden, ist ein generelles Verbot wenigstens für den Bereich der Fürther Innenstadt (statistischer Bezirk 01) angezeigt und vertretbar. Das Recht, aufgrund der geltenden Rechtslage am 31.12. und 01.01. eines Jahres pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 abbrennen zu dürfen, muss insoweit dem öffentlichen Interesse aufgrund hoher wirtschaftlicher und kultureller Werte sowie aufgrund der Belange des Denkmal- und Naturschutzes zurücktreten.
IV. Zentrales Feuerwerk
Das Zentrale Feuerwerk stellt einen Ersatz für das untersagte Privatfeuerwek da. Auch von einem zentralen Feuerwerk gehen negativen Folgen für die Umwelt aus; doch beschränkt sich diese Folgen zeitlich scharf und bleiben im Übrigen ebenfalls weit hinter den schädigenden Auswirkungen dezentraler, stundelagn andauernder Feuwerke zurück.
B. Alternative B
Durch eine Drohnen- oder Lasershow soll privaten Feuerwerken der Reiz genommen werden. Die Menschen in Fürth sollen so ohne Verbot vom privaten Abbrennen von Pyrotechnik abgebracht werden.
C. Alternative C
Die jetzige Regelungslage lässt privates Feuerwerk zu. Dieses Feuwerk macht die Luft schlecht, quält Tiere und bereitet etwa kriegsversehrten Menschen großes Leid; darüber hinaus geht von Feuerwerk immer eine Gefahr für Leib und Leben aus.
