| Veranstaltung: | dritte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6.2. allgemeine Anträge |
| Antragsteller*in: | Ausschuss für Geschäftsordnungsangelegenheiten (dort beschlossen am: 19.06.2025) |
| Status: | Überweisung (A-GOA) |
| Verfahrensvorschlag: | Abstimmung |
| Angelegt: | 13.07.2025, 23:35 |
A1: A Änderung der Satzung des Fürther Jugendrates
Titel
Problem
Die Satzung des Fürther Jugendrates in der derzeit geltenden Fassung schränkt die Handlungsfähigkeit des Fürther Jugendrates ein und zeigt stellenweise Konkretisierungsbedarf.
Lösung
Die Satzung wird so geändert, dass der Fürther Jugendrat ausreichend Handlungsfähigkeit und Rechtssicherheit erhält. Insbesondere werden die Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstandes, zur Vertretung von Mitgliedern des Jugendrates und zur Amtsperiode des Fürther Jugendrates zweckmäßig geändert.
Alternative
Es gibt keine zweckmäßigen Alternativen.
Antragstext
Die Stadt Fürth erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S.
796, BayRS 2020- 1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021
(GVBI. S. 74), folgende Satzung zur Änderung der Satzung des
Beteiligungsgremiums
Fürther Jugendrat vom 12. Dezember 2023:
§ 1 Änderungen
(1) In § 2 Absatz 4 wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Die Amtsperiode beginnt am 1. November, 00:00 Uhr, jeden geraden Jahres und
endet am 31. Oktober, 24:00 Uhr, jeden geraden Jahres.“
(2) § 3 Absatz 9 Satz 3 erhält die folgende Fassung:
„ Die/der Vorsitzende erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von
200,00 €; die übrigen Vorstandsmitglieder erhalten eine zusätzlich
Aufwandsentschädigung in Höhe von 70,00 €.
(3) § 6 Absatz 2 erhält die folgende Fassung:
Wer aus tatsächlichen Gründen an der Ausübung seines Amtes verhindert ist, wird
durch den ersten Nachrücker vertreten. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
(4) § 6 Absatz 3 wird aufgehoben.
(5) § 6 Absatz 4 Satz 3 bis 7 wird aufgehoben.
(6) § 9 Absatz 1 erhält die folgende Fassung:
„Der Vorstand setzt sich aus der bzw. dem Vorsitzenden, der bzw. dem
Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zusammen.“
(7) In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird nach „finden“ das Wort „mindestens“ eingefügt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt
Fürth in Kraft.
Zustimmung
Änderungsanträge
- A1-ÄA1 (Alexander Bohn, Überweisung)

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