| Veranstaltung: | siebte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.d. dringliche Anträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand des Fürther Jugendrates (dort beschlossen am: 20.04.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 20.04.2026, 14:36 |
dBA2: Vollzug des Bundesprogramms "Demokratie Leben!"
Beschlussformel
Der Fürther Jugendrat erlässt den folgenden Zuwendungsbescheid:
I. Der Stadt Fürth werden für den Vollzug Maßnahme "Wahlen zum 2. Fürther
Jugendrat" 3.000 Euro aus dem Jugendfonds gewährt.
II. Kosten werden nicht erhoben.
III. Der Bescheid ist unanfechtbar.
Gründe:
Die Stadt Fürth bereitet derzeit die Wahlen zum 2. Fürther Jugendrat vor.
Wahlberechtigt werden alle Gemeindeangehörigen der Stadt Fürth sein, die zum Beginn der Wahlwoche das zwölfte aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben werden. Nach derzeitigen Erkenntnisse werden damit rund 12.000 Jugendliche wahlberechtigt sein.
Bei den letzten Wahlen stellten sich die Kandidierenden für den Jugendrat durch zahlreiche Aktionen und mittels Wahlplakten der Fürther Jugend vor. Durch diese Maßnahmen und die anschließende Abreit des Fürther Jugendrates wurden Jugedliche politisiert, in demokratische Meinungsbildungsprozesse einbezogen und deren Erziehung im Geiste der Demokratie vorangetrieben. Insoweit wird auf den Geschäftsbericht des Fürther Jugendrat für das Jahr 2025 sowie die Vorlage JgA/0712/2024 Bezug genommen.
Die Wahl und Unterhaltung des Füther Jugendrat ist keine Pflichtaufgabe.
Nach alledem erweist sich die Wahl zum 2. Fürther Jugendrat als förderfähig und förderwürdig.

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