Änderungen von BA9 zu BA9
| Ursprüngliche Version: | BA9 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 29.01.2026, 01:18 |
| Neue Version: | BA9 (Version 3) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 13.05.2026, 12:16 |
Titel
Beschlussformel
Von Zeile 16 bis 18:
anrufen und dessen Entscheidung ersuchen; eine Entscheidung des Wahlausschusses ist ausgeschlossen, wenn seit Ablauf des Tages, an dem die Maßnahme vorgenommen oder unterlassen wurdedas Erbgenis der Wahl bekanntgegeben wurde (§ 6 Absatz 2 Satz 2), mehr als 99 Kalendertage verstrichen sind.
Von Zeile 72 bis 73:
1Vor Ablauf des vierten14. Kalendertages, der dem Tag vorausgeht, den die bzw. der Wahlleiter*in als Beginn des Eintritts in die Wahlhandlung angesetzt hat, müssen
Von Zeile 86 bis 88:
zugelassenen Wahlvorschlagsträger*innen (Kandidierende) Erzeugnisse, die der Wahlwerbung zu ihren Gunsten dienten, gestellt. 2Die Kandidierenden haben einen Anspruch darauf, sich und ihr Wahlprogramm über den Internetauftritt des Fürther
Von Zeile 131 bis 132 einfügen:
des Wahlverfahrens gestützt werden, die sich auf das Wahlergebnis im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 ausgewirkt haben könnten, und nur binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 6 Absatz 2 Satz 2).
