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            <title>siebte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates: Alles</title>
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                <title>siebte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates: Alles</title>
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                        <title>dBA4: Mehr Engagement für Klimaschutz!</title>
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                        <author>Plenum des Fürther Juendrates (dort beschlossen am: 30.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Fürther Jugendrat beantragt, dass der Fürther Stadtrat effektive Maßnahmen beschließt, um die Klimaschutzziele einzuhalten.</p></div></div><h2>Gründe:</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Stadt hält ihre eigenen Klimaziele derzeit nicht ein. Anstatt die CO2-Emissionen bis 2030 um 70% zu senken, wie beschlossen, sieht es derzeit nach einer Reduktion von nur 34% aus. Die Stadt Fürth muss also unbedingt mehr in den Klimaschutz investieren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 May 2026 12:54:15 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>dBA3: Delegationen des Fürther Jugendrates</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Delegationen-des-Further-Jugendrates-36907</link>
                        <author>Plenum des Fürther Jugendrates (dort beschlossen am: 30.04.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Delegationen-des-Further-Jugendrates-36907</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Für den Bildungsbeirat wird Jakob Späth als ordentlicher Delegierter benannt; als stellvertretende Delegierte wird Julia Dierauf benannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Für den Sicherheits- und Präventionsrat wird Alexander Bohn als ordentlicher Delegierter benannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Die zuständigen Stellen der Stadt werden ersucht, die vorgeschlagenen Personen zu ordentlichen bzw. stellvertretenden Mitgliedern der jeweiligen Gremien zu berufen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 May 2026 12:53:35 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BA8: Helfen statt Strafen – gemeinsam gegen Gewalt</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/helfen-statt-strafen-gemeinsam-gegen-gewalt-15072</link>
                        <author>Fürther Jugendrat (dort beschlossen am: 30.04.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/helfen-statt-strafen-gemeinsam-gegen-gewalt-15072</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Die Stadt Fürth bietet Menschen, die aus Armut heraus Straftaten begehen, aufsuchende Hilfe an.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Die Stadt Fürth gewährleistet durch Meldestellen oder auf andere Weise, dass Gewalttaten in Einrichtungen, die sie trägt, erfasst und beantwortet werden können.<br><br>
III. Die Stadt Fürth ändert die Satzung des Sicherheits- und Präventionsrates so, dass Sitze für Schulen eingerichtet werden.</p></div></div><h2>Gründe:</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Fürther Jugendrat hat durch Beschluss auf seiner fünften Plenarsitzung gefordert, Beförderungserschleichung in Fürth nicht mehr zu verfolgen, soweit die infra Geschädigte ist. Die infra hat sich mit dem Fürther Jugendrat anderweitig geeinigt. Diese Einigung kann allerdings nur dann ausreichend wirksam sein, wenn sie durch Unterstützungsmaßnahmen für armutsbetroffene oder -gefährdete Personen, die straffällig werden, flankiert werden. In den Augen des Jugendrates bildet ein aufsuchenden Hilfsangebot für diese Menschen das Mittel der Wahl.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>In Zusammenhang mit dieser sicherheitspolitischen Forderung steht die Problematik der Gewalt an Schulen und in anderen Einrichtungen. Dem Jugendrat sind vermehrt Fälle von Gewalt (speziell sexueller Art) bekannt geworden. Um auf diese Vorfälle angemssen reagieren zu können, müssen diese zentral erfasst werden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 May 2026 17:32:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Änderungsantrag zu BA8: Helfen statt Strafen – gemeinsam gegen Gewalt</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/100868/amendment/106005</link>
                        <author>Sebastian Klier (Fürther Jugendrat)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/100868/amendment/106005</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div id="section_56493_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 4 bis 5 einfügen:</h4><div><p>Gewalttaten in Einrichtungen, die sie trägt, erfasst und beantwortet werden können.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>III. Die Stadt Fürth ändert die Satzung des Sicherheits- und Präventionsrates so, dass Sitze für Schulen eingerichtet werden.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 May 2026 17:31:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BA7: Freiheit und Gesundheit – Ernährungsräte für Fürth</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/freiheit-und-gesundheit-ernahrungsrate-fur-furth-137</link>
                        <author>Fürther Jugendrat (dort beschlossen am: 30.04.2026)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadt Fürth beantwortet dem Fürhter Jugendrat wie der Sachstand bezüglich eines Ernährungsrates ist.<br><br>
Die Stadt Fürth erarbeitet eine Ernährungsstrategie.</p></div></div><h2>Gründe:</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für ein gesundes Leben. Insbesondere infolge unausgewogener Ernährung ist rund ein Viertel aller Menschen, die in Deutschland leben, adipös. Reiche Menschen sind von Adipositas weniger betroffen, als der Rest der Bevölkerung. Dieser Umstand hängt damit zusammen, dass gute Lebensmittel teuer sind – und deshalb für viele Menschen nicht erschwinglich.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Darüber hinaus beeinflusst Ernährung die Natur. Nachhaltiges Essen belastet Mensch und Umwelt weniger stark. Zugleich leistet nachhaltiges Essen einen Beitrag dazu, dass die Grundlagen für Landwirtschaft erhalten bleiben – so gewährleistet nachhaltiges Essen, dass unsere Nahrungsversorgung gesichert bleibt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Ernährungsrat soll vor diesem Hintergrund alle Beteiligten vernetzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährung in Fürth erarbeiten. Oberstes Ziel dieser Maßnahmen muss sein, dass alle Menschen in Fürth frei und aufgeklärt über ihre Ernährung entscheiden können – das bedeutet vor allem, dass alle Zugang zu gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln haben müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 May 2026 17:25:56 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BA7: Freiheit und Gesundheit – Ernährungsräte für Fürth</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/102316</link>
                        <author>Fürther Jugendrat (dort beschlossen am: 30.04.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/102316</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadt Fürth beantwortet dem Fürhter Jugendrat wie der Sachstand bezüglich eines Ernährungsrates ist.<br><br>
Die Stadt Fürth erarbeitet eine Ernährungsstrategie.</p></div></div><h2>Gründe:</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 May 2026 17:20:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BA7: Freiheit und Gesundheit – Ernährungsräte für Fürth</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/102314</link>
                        <author>Fürther Jugendrat (dort beschlossen am: 30.04.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/102314</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadt Fürth errichtet einen Ernährungsrat, der kleinbäuerlichen Betrieben stärken, den Aufbau von regionalen und fairen Handelsstrukturen unterstützen, und den Zugang zu nachhaltigen und gesunden Lebensmitteln verbessern soll.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadt Fürth beantwortet dem Fürhter Jugendrat wie der Sachstand bezüglich eines Ernährungsrates ist.<br><br>
Die Stadt Fürth erarbeitet eine Ernährungsstrategie.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Ernährungsrat soll sich aus Ernährungsfachleuten aus Forschung, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zusammensetz; ferner sollen ihm Personen aus Landwirtschaft, Handel, Vertrieb und Gastronomie und dem Enährungshandwerk angehören.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 May 2026 17:19:18 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BA9: Wahlordnung für die Wahlen zum zweiten Fürther Jugendrat</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/102298</link>
                        <author>Alexander Niclas Bohn</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/102298</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Stadtrat der Stadt Fürth möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wahlordnung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>für die Wahlen zum zweiten Fürther Jugendrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vom 29. April 2026</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadt Fürth erlässt aufgrund von § 5 Absatz 1 Satz 2 der Satzung des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat vom 12.12.2023 die folgende Wahlordnung für die Wahlen zum zweiten Fürther Jugendrat:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Wahlleitung; Wahlausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Die bzw. der „Koordinator*in Jugendrat“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth wird als Wahlleiter*in berufen; die bzw. der Wahlleiterin beruft ihre bzw. seine ständige Stellvertreter*in und eine*n weitere*n Stellvertreter*in. <sup>2</sup>Der bzw. dem Wahlleiter*in obliegt die Sicherstellung der Ordnungsgemäßheit der Wahl einschließlich der Vorbereitung der Wahl. <sup>3</sup>Eine Person, die geltend macht, durch eine Maßnahme oder Unterlassung der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters beschwert zu sein, kann den Wahlausschuss anrufen und dessen Entscheidung ersuchen; eine Entscheidung des Wahlausschusses ist ausgeschlossen, wenn seit Ablauf des Tages, an dem das Erbgenis der Wahl bekanntgegeben wurde (§ 6 Absatz 2 Satz 2), mehr als 99 Kalendertage verstrichen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) <sup>1</sup>Die bzw. der Wahlleiter*in, die beratenden Mitglieder des Plenums des Fürther Jugendrates und drei weitere Beisitzer*innen, die die bzw. der Wahlleiter*in auf Vorschlag des Plenums des Fürther Jugendrates beruft, bilden den Wahlausschuss für die Wahlen zum Fürther Jugendrat. <sup>2</sup>Der Wahlausschuss entscheidet in Sitzungen, die die bzw. der Wahlleiter*in mit angemessener Frist beruft, und durch Umlaufbeschlüsse; in Sitzungen ist der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl seiner erschienen Mitglieder beschlussfähig. <sup>3</sup>Das Nähere regelt die bzw. der Wahlleiter*in im Einvernehmen mit dem Wahlausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Wahlvorschläge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Die bzw. der Wahlleiter*in fordert die Wahlberechtigten durch öffentlichen Aufruf dazu auf, Wahlvorschläge einzureichen; die bzw. der Wahlleiter*in erklärt im Aufruf, wo und bis zu welchem Zeitpunkt die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen und welche Anforderungen das Gesetz an die Form und den Inhalt der Wahlvorschläge stellt. <sup>2</sup>Wahlberechtigte können nur sich selbst zur Wahl vorschlagen; die Wahlvorschläge müssen der bzw. dem Wahlleiter*in vor Ablauf des 90. Kalendertages zugehen, der dem Tag vorausgeht, den die bzw. der Wahlleiterin als Beginn des Eintritts in die Wahlhandlung angesetzt hat (Vorschlagsfrist). <sup>3</sup>Meint die bzw. der Wahlleiter*in, dass ein Wahlvorschlag den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, so hat sie bzw. er die zur Wahl vorgeschlagene Person unverzüglich auf diesen Mangel hinzuweisen und zur Nachbesserung aufzufordern; diese Pflicht der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters entfällt, wenn der Mangel eines Wahlvorschlages nicht oder nicht vor Ablauf der Vorschlagsfrist beseitigt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) <sup>1</sup>Vor Ablauf des 15. Kalendertages, der auf den letzten Tag der Vorschlagsfrist folgt, beschließt der Wahlausschuss darüber, welche Wahlvorschläge form- und fristgerecht eingereicht wurden und den übrigen gesetzlichen Anforderungen genügen. <sup>2</sup>Stellt der Wahlausschuss fest, dass ein Wahlvorschlag den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, so hat der Wahlausschuss den Wahlvorschlag als unzulässig zu verwerfen; in der Entscheidung ist die zur Wahl vorgeschlagene Person auf ihr Recht, binnen einer Woche ab Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlausschusses in Textform oder zur Niederschrift der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters Erinnerung gegen die Entscheidung des Wahlausschusses einzulegen und den Wahlausschuss um eine anderweitige Entscheidung ersuchen, und auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die die Erinnerung erfüllen muss, hinzuweisen. <sup>3</sup>Hilft der Wahlausschuss der Erinnerung nicht ab, aber meint die bzw. der Wahlleiter*in, dass der verworfene Wahlvorschlag zulässig ist, so hat sie bzw. er die Entscheidung des Wahlausschusses aufzuheben und den Wahlvorschlag zuzulassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) <sup>1</sup>Der Wahlausschuss kann einen zugelassenen Wahlvorschlag nachträglich zurückweisen, wenn er feststellt, dass die zur Wahl vorgeschlagene Person einem Amtshindernis unterliegt oder die Voraussetzungen des Artikel 86 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vorliegen. <sup>2</sup>Die zur Wahl vorgeschlagene Person hat das Recht, gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen; auf das Recht, binnen einer Woche ab Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlausschusses in Textform oder zur Niederschrift der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters gegen die Entscheidung des Wahlausschusses Einspruch einzulegen, und auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die der Einspruch erfüllen muss, ist die vorgeschlagene Person in der Entscheidung hinzuweisen. <sup>3</sup>Über den Einspruch entscheidet das Plenum des Fürther Jugendrates oder, wenn seine Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, der Vorstand des Fürther Jugendrates; wird dem Einspruch stattgegeben, so wird die angegriffene Entscheidung des Wahlausschusses unwirksam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Wahlbenachrichtigung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Vor Ablauf des 14. Kalendertages, der dem Tag vorausgeht, den die bzw. der Wahlleiter*in als Beginn des Eintritts in die Wahlhandlung angesetzt hat, müssen die Unterlagen, durch die die Wahlberechtigten über die Wahlen zum Jugendrat benachrichtigt werden, zur Post aufgegeben werden. <sup>2</sup>Die Unterlagen umfassen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. den Familiennamen, den Vornamen und die Anschrift der wahlberechtigten Person,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Angabe der Abstimmungszeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. eine Beschreibung, wo und auf welche Weise die wahlberechtigte Person ihr aktives Wahlrecht ausüben kann, und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Belehrung, dass jede wahlberechtigte Person ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann und eine Ausübung des Stimmrechts durch eine*n Vertreter*in anstelle der wahlberechtigten Person unzulässig ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Wahlwerbung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel bekommen die zugelassenen Wahlvorschlagsträger*innen (Kandidierende) Erzeugnisse, die der Wahlwerbung zu ihren Gunsten dienen, gestellt. <sup>2</sup>Die Kandidierenden haben einen Anspruch darauf, sich und ihr Wahlprogramm über den Internetauftritt des Fürther Jugendrates vorzustellen; das Nähere regelt die bzw. der Wahlleiter*in im Benehmen mit dem Vorstand des Fürther Jugendrates.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wahlwerbung, die über Absatz 1 hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters, die sie bzw. er im Benehmen mit dem Wahlausschuss erteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Wahlhandlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Die Wahlhandlung wird mittels eines Produktes für elektronische Wahlen vorgenommen; das Produkt muss den Anforderungen des Schutzprofils für Online-Wahlen „BSI-CC-PP-0121-2024“ genügen. <sup>2</sup>Wählende Personen müssen bei Vornahme der Wahlhandlung während stehender Verbindung des von ihnen verwendeten Clients mit dem Server, über den das Produkt bereitgestellt wird (Sitzung), sicher identifiziert und authentifiziert werden; gleichzeitig muss die Stimmabgabe in derselben Sitzung vollständig anonym erfolgen, sodass aus der abgegebenen Stimme kein Rückschluss auf die Person möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Stimmen, die eine wählende Person nicht oder leer abgibt, sind ungültig; Enthaltungen sind keine gültigen Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Wahlhandlung kann nur zwischen 08:00:00 Uhr des Tages, den die bzw. der Wahlleiterin als Beginn des Eintritts in die Wahlhandlung angesetzt hat, und 18:00:00 Uhr des vierten auf diesen Tag folgenden Kalendertages vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Feststellung des Wahlergebnisses</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Gewählt sind diejenigen 15 Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. <sup>2</sup>Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, das durch das Produkt gezogen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) <sup>1</sup>Der Wahlausschuss stellt unmittelbar nach dem Ende der Wahlhandlung das durch das Produkt ermittelte Wahlergebnis fest; zum Wahlergebnis gehören insbesondere</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Zahl der wahlberechtigten Personen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Zahl der Personen, die gewählt haben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Zahl der Enthaltungen und anderen ungültigen Stimmen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Zahl der für die einzelnen Kandidierenden abgegebenen gültigen Stimmen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Namen derjenigen Personen, die zu Mitgliedern des Fürther Jugendrates gewählt sind, und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Losentscheide und deren Ergebnis, soweit sie erforderlich waren und vorgenommen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>2</sup>Die bzw. der Wahlleiterin gibt das durch den Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis bekannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Wahlprüfung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Soweit die Wahlprüfung nicht den Gerichten vorbehalten ist, ist sie Sache des Wahlausschusses.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Einwände gegen die Wahl und das Wahlergebnis können nur auf solche Mängel des Wahlverfahrens gestützt werden, die sich auf das Wahlergebnis im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 ausgewirkt haben könnten, und nur binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 6 Absatz 2 Satz 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Inkrafttreten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Wahlordnung tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.</p></div></div><h2>Gründe:</h2>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 13 May 2026 12:16:40 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BA9: Wahlordnung für die Wahlen zum zweiten Fürther Jugendrat</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/wahlordnung-fur-die-wahlen-zum-zweiten-further-jugendrat-24525</link>
                        <author>Fürther Jugendrat (dort beschlossen am: 30.04.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/wahlordnung-fur-die-wahlen-zum-zweiten-further-jugendrat-24525</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Stadtrat der Stadt Fürth möge beschließen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Wahlordnung </strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>für die Wahlen zum zweiten Fürther Jugendrat</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>Vom 29. April 2026</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Stadt Fürth erlässt aufgrund von § 5 Absatz 1 Satz 2 der Satzung des Beteiligungsgremiums Fürther Jugendrat vom 12.12.2023 die folgende Wahlordnung für die Wahlen zum zweiten Fürther Jugendrat:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 1 Wahlleitung; Wahlausschuss</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Die bzw. der „Koordinator*in Jugendrat“ im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Fürth wird als Wahlleiter*in berufen; die bzw. der Wahlleiterin beruft ihre bzw. seine ständige Stellvertreter*in und eine*n weitere*n Stellvertreter*in. <sup>2</sup>Der bzw. dem Wahlleiter*in obliegt die Sicherstellung der Ordnungsgemäßheit der Wahl einschließlich der Vorbereitung der Wahl. <sup>3</sup>Eine Person, die geltend macht, durch eine Maßnahme oder Unterlassung der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters beschwert zu sein, kann den Wahlausschuss anrufen und dessen Entscheidung ersuchen; eine Entscheidung des Wahlausschusses ist ausgeschlossen, wenn seit Ablauf des Tages, an dem das Erbgenis der Wahl bekanntgegeben wurde (§ 6 Absatz 2 Satz 2), mehr als 99 Kalendertage verstrichen sind.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) <sup>1</sup>Die bzw. der Wahlleiter*in, die beratenden Mitglieder des Plenums des Fürther Jugendrates und drei weitere Beisitzer*innen, die die bzw. der Wahlleiter*in auf Vorschlag des Plenums des Fürther Jugendrates beruft, bilden den Wahlausschuss für die Wahlen zum Fürther Jugendrat. <sup>2</sup>Der Wahlausschuss entscheidet in Sitzungen, die die bzw. der Wahlleiter*in mit angemessener Frist beruft, und durch Umlaufbeschlüsse; in Sitzungen ist der Wahlausschuss ohne Rücksicht auf die Zahl seiner erschienen Mitglieder beschlussfähig. <sup>3</sup>Das Nähere regelt die bzw. der Wahlleiter*in im Einvernehmen mit dem Wahlausschuss.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 2 Wahlvorschläge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Die bzw. der Wahlleiter*in fordert die Wahlberechtigten durch öffentlichen Aufruf dazu auf, Wahlvorschläge einzureichen; die bzw. der Wahlleiter*in erklärt im Aufruf, wo und bis zu welchem Zeitpunkt die Wahlvorschläge eingereicht werden müssen und welche Anforderungen das Gesetz an die Form und den Inhalt der Wahlvorschläge stellt. <sup>2</sup>Wahlberechtigte können nur sich selbst zur Wahl vorschlagen; die Wahlvorschläge müssen der bzw. dem Wahlleiter*in vor Ablauf des 90. Kalendertages zugehen, der dem Tag vorausgeht, den die bzw. der Wahlleiterin als Beginn des Eintritts in die Wahlhandlung angesetzt hat (Vorschlagsfrist). <sup>3</sup>Meint die bzw. der Wahlleiter*in, dass ein Wahlvorschlag den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, so hat sie bzw. er die zur Wahl vorgeschlagene Person unverzüglich auf diesen Mangel hinzuweisen und zur Nachbesserung aufzufordern; diese Pflicht der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters entfällt, wenn der Mangel eines Wahlvorschlages nicht oder nicht vor Ablauf der Vorschlagsfrist beseitigt werden kann.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) <sup>1</sup>Vor Ablauf des 15. Kalendertages, der auf den letzten Tag der Vorschlagsfrist folgt, beschließt der Wahlausschuss darüber, welche Wahlvorschläge form- und fristgerecht eingereicht wurden und den übrigen gesetzlichen Anforderungen genügen. <sup>2</sup>Stellt der Wahlausschuss fest, dass ein Wahlvorschlag den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, so hat der Wahlausschuss den Wahlvorschlag als unzulässig zu verwerfen; in der Entscheidung ist die zur Wahl vorgeschlagene Person auf ihr Recht, binnen einer Woche ab Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlausschusses in Textform oder zur Niederschrift der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters Erinnerung gegen die Entscheidung des Wahlausschusses einzulegen und den Wahlausschuss um eine anderweitige Entscheidung ersuchen, und auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die die Erinnerung erfüllen muss, hinzuweisen. <sup>3</sup>Hilft der Wahlausschuss der Erinnerung nicht ab, aber meint die bzw. der Wahlleiter*in, dass der verworfene Wahlvorschlag zulässig ist, so hat sie bzw. er die Entscheidung des Wahlausschusses aufzuheben und den Wahlvorschlag zuzulassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) <sup>1</sup>Der Wahlausschuss kann einen zugelassenen Wahlvorschlag nachträglich zurückweisen, wenn er feststellt, dass die zur Wahl vorgeschlagene Person einem Amtshindernis unterliegt oder die Voraussetzungen des Artikel 86 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes vorliegen. <sup>2</sup>Die zur Wahl vorgeschlagene Person hat das Recht, gegen diese Entscheidung Einspruch einzulegen; auf das Recht, binnen einer Woche ab Bekanntgabe der Entscheidung des Wahlausschusses in Textform oder zur Niederschrift der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters gegen die Entscheidung des Wahlausschusses Einspruch einzulegen, und auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen, die der Einspruch erfüllen muss, ist die vorgeschlagene Person in der Entscheidung hinzuweisen. <sup>3</sup>Über den Einspruch entscheidet das Plenum des Fürther Jugendrates oder, wenn seine Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, der Vorstand des Fürther Jugendrates; wird dem Einspruch stattgegeben, so wird die angegriffene Entscheidung des Wahlausschusses unwirksam.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 3 Wahlbenachrichtigung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>1</sup>Vor Ablauf des 14. Kalendertages, der dem Tag vorausgeht, den die bzw. der Wahlleiter*in als Beginn des Eintritts in die Wahlhandlung angesetzt hat, müssen die Unterlagen, durch die die Wahlberechtigten über die Wahlen zum Jugendrat benachrichtigt werden, zur Post aufgegeben werden. <sup>2</sup>Die Unterlagen umfassen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. den Familiennamen, den Vornamen und die Anschrift der wahlberechtigten Person,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Angabe der Abstimmungszeit,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. eine Beschreibung, wo und auf welche Weise die wahlberechtigte Person ihr aktives Wahlrecht ausüben kann, und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Belehrung, dass jede wahlberechtigte Person ihr Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben kann und eine Ausübung des Stimmrechts durch eine*n Vertreter*in anstelle der wahlberechtigten Person unzulässig ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 4 Wahlwerbung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Im Rahmen der zu Verfügung stehenden Haushaltsmittel bekommen die zugelassenen Wahlvorschlagsträger*innen (Kandidierende) Erzeugnisse, die der Wahlwerbung zu ihren Gunsten dienen, gestellt. <sup>2</sup>Die Kandidierenden haben einen Anspruch darauf, sich und ihr Wahlprogramm über den Internetauftritt des Fürther Jugendrates vorzustellen; das Nähere regelt die bzw. der Wahlleiter*in im Benehmen mit dem Vorstand des Fürther Jugendrates.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Wahlwerbung, die über Absatz 1 hinausgeht, bedarf der Zustimmung der Wahlleiterin bzw. des Wahlleiters, die sie bzw. er im Benehmen mit dem Wahlausschuss erteilt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 5 Wahlhandlung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Die Wahlhandlung wird mittels eines Produktes für elektronische Wahlen vorgenommen; das Produkt muss den Anforderungen des Schutzprofils für Online-Wahlen „BSI-CC-PP-0121-2024“ genügen. <sup>2</sup>Wählende Personen müssen bei Vornahme der Wahlhandlung während stehender Verbindung des von ihnen verwendeten Clients mit dem Server, über den das Produkt bereitgestellt wird (Sitzung), sicher identifiziert und authentifiziert werden; gleichzeitig muss die Stimmabgabe in derselben Sitzung vollständig anonym erfolgen, sodass aus der abgegebenen Stimme kein Rückschluss auf die Person möglich ist.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Stimmen, die eine wählende Person nicht oder leer abgibt, sind ungültig; Enthaltungen sind keine gültigen Stimmen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Die Wahlhandlung kann nur zwischen 08:00:00 Uhr des Tages, den die bzw. der Wahlleiterin als Beginn des Eintritts in die Wahlhandlung angesetzt hat, und 18:00:00 Uhr des vierten auf diesen Tag folgenden Kalendertages vorgenommen werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 6 Feststellung des Wahlergebnisses</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) <sup>1</sup>Gewählt sind diejenigen 15 Kandidierenden, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. <sup>2</sup>Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los, das durch das Produkt gezogen wird.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) <sup>1</sup>Der Wahlausschuss stellt unmittelbar nach dem Ende der Wahlhandlung das durch das Produkt ermittelte Wahlergebnis fest; zum Wahlergebnis gehören insbesondere</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>1. die Zahl der wahlberechtigten Personen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>2. die Zahl der Personen, die gewählt haben,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>3. die Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>4. die Zahl der Enthaltungen und anderen ungültigen Stimmen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>5. die Zahl der für die einzelnen Kandidierenden abgegebenen gültigen Stimmen,</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>6. die Namen derjenigen Personen, die zu Mitgliedern des Fürther Jugendrates gewählt sind, und</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>7. Losentscheide und deren Ergebnis, soweit sie erforderlich waren und vorgenommen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><sup>2</sup>Die bzw. der Wahlleiterin gibt das durch den Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis bekannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 7 Wahlprüfung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Soweit die Wahlprüfung nicht den Gerichten vorbehalten ist, ist sie Sache des Wahlausschusses.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Einwände gegen die Wahl und das Wahlergebnis können nur auf solche Mängel des Wahlverfahrens gestützt werden, die sich auf das Wahlergebnis im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 ausgewirkt haben könnten, und nur binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 6 Absatz 2 Satz 2).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>§ 8 Inkrafttreten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Diese Wahlordnung tritt am Tag nach ihrer ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.</p></div></div><h2>Gründe:</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 04 May 2026 10:42:02 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu BA7: Freiheit und Gesundheit – Ernährungsräte für Fürth</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/100867/amendment/106004</link>
                        <author>Alexander Bohn</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/100867/amendment/106004</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div id="section_56493_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 1 bis 7:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die Stadt Fürth errichtet einen Ernährungsrat, der kleinbäuerlichen Betrieben stärken, den Aufbau von regionalen und fairen Handelsstrukturen unterstützen, und den Zugang zu nachhaltigen und gesunden Lebensmitteln verbessern soll.</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">Die Stadt Fürth beantwortet dem Fürhter Jugendrat wie der Sachstand bezüglich eines Ernährungsrates ist.<br><br>Die Stadt Fürth erarbeitet eine Ernährungsstrategie.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Der Ernährungsrat soll sich aus Ernährungsfachleuten aus Forschung, Wirtschaft und öffentlicher Verwaltung zusammensetz; ferner sollen ihm Personen aus Landwirtschaft, Handel, Vertrieb und Gastronomie und dem Enährungshandwerk angehören.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Eine ausgewogene Ernährung ist wichtig für ein gesundes Leben. Insbesondere infolge unausgewogener Ernährung ist rund ein Viertel aller Menschen, die in Deutschland leben, adipös. Reiche Menschen sind von Adipositas weniger betroffen, als der Rest der Bevölkerung. Dieser Umstand hängt damit zusammen, dass gute Lebensmittel teuer sind – und deshalb für viele Menschen nicht erschwinglich.</p>
<p>Darüber hinaus beeinflusst Ernährung die Natur. Nachhaltiges Essen belastet Mensch und Umwelt weniger stark. Zugleich leistet nachhaltiges Essen einen Beitrag dazu, dass die Grundlagen für Landwirtschaft erhalten bleiben – so gewährleistet nachhaltiges Essen, dass unsere Nahrungsversorgung gesichert bleibt.</p>
<p>Der Ernährungsrat soll vor diesem Hintergrund alle Beteiligten vernetzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährung in Fürth erarbeiten. Oberstes Ziel dieser Maßnahmen muss sein, dass alle Menschen in Fürth frei und aufgeklärt über ihre Ernährung entscheiden können – das bedeutet vor allem, dass alle Zugang zu gesunden und nachhaltigen Lebensmitteln haben müssen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 17:18:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Br3: Br Rücktritt der Vorsitzenden</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Rucktritt-der-Vorsitzenden-13719</link>
                        <author>Günay Akgün (Fürther Jugendrat)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Rucktritt-der-Vorsitzenden-13719</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Berichtstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich erkläre zum Tagesordnungspunkt 2.a. meinen Rücktritt vom Amt der Vorsitzenden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 17:01:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>dBA5: Vollzug des Bundesprogramms &quot;Demokratie Leben!&quot;</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/vollzug-des-bundesprogramms-demokratie-leben-48251</link>
                        <author>Florian Lippmann (Soziokultur Fürth e. V.)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/vollzug-des-bundesprogramms-demokratie-leben-48251</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Fürther Jugendrat erlässt den folgenden Zuwendungsbescheid:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Dem eingetragenen Verein &quot;Soziokultur Fürth e. V.&quot; (Antragsteller) werden für den Vollzug Maßnahme &quot;Subkultur &amp; Teilhabe – Junge Freiräume im Rathaus-Innenhof&quot; 5.500 Euro aus dem Jugendfonds gewährt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Der Antragsteller ist verpflichtet, überschüssige Geldmittel zu erstatten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Kosten werden nicht erhoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>IV. Der Bescheid ist unanfechtbar.</p></div></div><h2>Gründe:</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Projektbeschreibung:</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Soziokultur Fürth e.V. öffnet beim Fürth Festival 2026 vom 10.7. - 12.07. den Rathaus-Innenhof als Raum für junge Subkultur. Das Vorhaben wird vollständig durch das ehrenamtliche Engagement junger Erwachsener realisiert, die von der Programmplanung bis zur Durchführung Verantwortung übernehmen. Zentraler Baustein ist die Verknüpfung von kultureller Teilhabe mit einem proaktiven Awareness-Konzept.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Ziele und Fokus:</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Unter dem Schwerpunkt Demokratiebildung und Partizipation verstehen wir das Projekt als Experimentierfeld für junge Selbstorganisation. Wir befähigen Ehrenamtliche, Verantwortung für öffentliche Räume zu übernehmen (Partizipation) und etablieren durch unser Awareness-Konzept eine Kultur des respektvollen, diskriminierungsfreien Miteinanders (Demokratiebildung). Der Rathaus-Innenhof wird so vom reinen Verwaltungsort zum Ort aktiver demokratischer Begegnung.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Gelebte Vielfalt:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Durch das Booking von Künstler*innen, die Themen wie Identität und Diaspora-Kultur adressieren, schaffen wir Sichtbarkeit für diverse Lebensrealitäten.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Sichere Räume:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ein sichtbares Awareness-Team sorgt für ein diskriminierungsfreies Miteinander. Die Anschaffung von Materialien (Westen, Banner, Code-of-Conduct-Flyer) ermöglicht es, Werte wie Respekt und Zivilcourage vor Ort zu vermitteln und Barrieren aktiv abzubauen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><span class="underline"><strong>Erfolgsfaktioren:</strong></span></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Projekterfolg bemisst sich an konkreten Kennzahlen: Erstens an der Partizipation, dokumentiert durch die aktive Einbindung von mindestens 15 ehrenamtlichen Helferinnen und die Durchführung von zwei internen Planungsworkshops. Zweitens an der Sichtbarkeit und Reichweite: Wir streben eine Besucherinnenzahl von insgesamt 1.500 Personen über das Wochenende sowie eine Berichterstattung in mindestens zwei regionalen Medien (z.B. Fürther Nachrichten, Curt Magazin) an. Drittens ist die Wirksamkeit der Awareness-Arbeit messbar durch die Verteilung von 500 Info-Flyern zum Verhaltenskodex und eine abschließende Evaluation der Einsatzprotokolle des Teams. Wenn zudem die digitale Resonanz (Social Media) eine diverse Zielgruppe abbildet und das Programm ohne Eingreifen von außen durch erfolgreiche interne Deeskalation realisiert wird, gilt das Projekt als Erfolg</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p><strong><span class="underline">Finanzplan:</span></strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Künstlerinnen Gage: 3500 Euro</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Technische Infrastruktur (Walky Talky und Beteiligung Bühnentechnik): 1000 Euro</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Druckkosten (Code of Conduct Banner, Infoflyer, Aufkleber, Plakate): 500 Euro</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Materlialien Awarenessteam (Hygiene Kit, Oropax, Powerbank, Westen für Sichtbarkeit): 500 Euro</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 30 Apr 2026 11:14:51 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>dBA4: Mehr Engagement für Klimaschutz!</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/101549</link>
                        <author>Franka Votteler</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/101549</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Fürther Jugendrat beantragt, dass der Fürther Stadtrat effektive Maßnahmen beschließt, um die Klimaschutzziele einzuhalten.</p></div></div><h2>Gründe:</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Stadt hält ihre eigenen Klimaziele derzeit nicht ein. Anstatt die CO2-Emissionen bis 2030 um 70% zu senken, wie beschlossen, sieht es derzeit nach einer Reduktion von nur 34% aus. Die Stadt Fürth muss also unbedingt mehr in den Klimaschutz investieren.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 28 Apr 2026 17:59:03 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Br2: Br Planung für die Restamtszeit</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Planung-fur-die-Restamtszeit-55036</link>
                        <author>Clara Fuderholz</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Planung-fur-die-Restamtszeit-55036</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Berichtstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>• Spaßtag 12.06.2026</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>-Brombachsee (Auto Fahrgemeinschaften) mittags los und abends zurück</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>-Umfrage!!</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>• Klausurtagung Nr. 2?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wann? 30.10.- 01.11.2026</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Was? Zusammenfassend und gemeinsamer Abschluss des Jugendrats, Inhaltlich Übergabe vorbereiten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wohin? Regensburg</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Was haltet ihr davon?</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 15:18:33 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu BA9: Wahlordnung für die Wahlen zum zweiten Fürther Jugendrat</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/101208/amendment/105308</link>
                        <author>Ausschuss für Rechtsangelegenheiten (dort beschlossen am: 20.03.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/101208/amendment/105308</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div id="section_56493_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 16 bis 18:</h4><div><p>anrufen und dessen Entscheidung ersuchen; eine Entscheidung des Wahlausschusses ist ausgeschlossen, wenn seit Ablauf des Tages, an dem <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">die Maßnahme vorgenommen oder unterlassen wurde</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">das Erbgenis der Wahl bekanntgegeben wurde (§ 6 Absatz 2 Satz 2)</ins>, mehr als 99 Kalendertage verstrichen sind.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 72 bis 73:</h4><div><p><sup>1</sup>Vor Ablauf des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vierten</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">14.</ins> Kalendertages, der dem Tag vorausgeht, den die bzw. der Wahlleiter*in als Beginn des Eintritts in die Wahlhandlung angesetzt hat, müssen </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 86 bis 88:</h4><div><p>zugelassenen Wahlvorschlagsträger*innen (Kandidierende) Erzeugnisse, die der Wahlwerbung zu ihren Gunsten dien<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">t</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">en</ins>, gestellt. <sup>2</sup>Die Kandidierenden haben einen Anspruch darauf, sich und ihr Wahlprogramm über den Internetauftritt des Fürther </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 131 bis 132 einfügen:</h4><div><p>des Wahlverfahrens gestützt werden, die sich auf das Wahlergebnis im Sinne des § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 ausgewirkt haben könnten<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">, und nur binnen eines Monats ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses (§ 6 Absatz 2 Satz 2)</ins>.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 27 Apr 2026 13:54:22 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Bew1: Alexander Niclas Bohn</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Alexander-Niclas-Bohn-50814</link>
                        <author>Alexander Niclas Bohn</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Alexander-Niclas-Bohn-50814</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Foto</h2><h2>Angaben</h2><dl class="tabularData table dl-horizontal"><dt>Alter:</dt><dd>22</dd><dt>Schulart:</dt><dd>Schule abgeschlossen</dd></dl><h2>Selbstvorstellung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich kandidiere hiermit als Vorsitzender des Fürther Jugendrates.</p></div></div><h2>Unterschrift (eingescannt)</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 24 Apr 2026 23:19:18 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Br1: Br Rücktrittserklärung des Stellvertretenden Vorsitzenden</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Rucktrittserklarung-des-Stellvertretenden-Vorsitzenden-55243</link>
                        <author>Alexander Bohn</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/Rucktrittserklarung-des-Stellvertretenden-Vorsitzenden-55243</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Berichtstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Ich erkläre zum Tagesordnungspunkt 2.b. meinen Rücktritt vom Amt des Stellvertretenden Vorsitzenden.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 24 Apr 2026 23:17:20 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>BA-TO1: </title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/101271</link>
                        <author>Vorstand des Fürther Jugendrates (dort beschlossen am: 20.04.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/101271</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Tagesordnung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>1. Beschluss der Tagesordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>2. Neuwahl des Vorstandes</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>a. Rücktritt der Vorsitzenden des Fürther Jugendrates</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>b. Rücktritt des stellvertretenden Vorsitzenden des Fürther Jugendrates</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>c. Neuwahl der bzw. des Vorsitzenden des Fürther Jugendrates</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>d. Neuwahl der bzw. des Stellvertretenden Vorsitzenden</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>3. Anträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>a. Geschäftsordnung</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>b. Wiedervorlagen</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>c. allgemeine Anträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>d. dringliche Anträge</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>4. Berichte und Sonstiges</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>a. Vorstand</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>b. Ausschüsse</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>c. Sonstiges</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Tue, 21 Apr 2026 19:07:31 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>dBA3: Delegationen des Fürther Jugendrates</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/101231</link>
                        <author>Vorstand des Fürther Jugendrates (dort beschlossen am: 20.04.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/motion/101231</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Für den Bildungsbeirat wird Jakob Späth als ordentlicher Delegierter benannt; als stellvertretende Delegierte wird Julia Dierauf benannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Für den Sicherheits- und Präventionsrat wird Alexander Bohn als ordentlicher Delegierter benannt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Die zuständigen Stellen der Stadt werden ersucht, die vorgeschlagenen Personen zu ordentlichen bzw. stellvertretenden Mitgliedern der jeweiligen Gremien zu berufen.</p></div></div><h2>Gründe:</h2>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 17:03:46 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>dBA2: Vollzug des Bundesprogramms &quot;Demokratie Leben!&quot;</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/vollzug-des-bundesprogramms-demokratie-leben-14959</link>
                        <author>Vorstand des Fürther Jugendrates (dort beschlossen am: 20.04.2026)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps7/vollzug-des-bundesprogramms-demokratie-leben-14959</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Beschlussformel</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Der Fürther Jugendrat erlässt den folgenden Zuwendungsbescheid:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>I. Der Stadt Fürth werden für den Vollzug Maßnahme &quot;Wahlen zum 2. Fürther Jugendrat&quot; 3.000 Euro aus dem Jugendfonds gewährt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>II. Kosten werden nicht erhoben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>III. Der Bescheid ist unanfechtbar.</p></div></div><h2>Gründe:</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Stadt Fürth bereitet derzeit die Wahlen zum 2. Fürther Jugendrat vor.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wahlberechtigt werden alle Gemeindeangehörigen der Stadt Fürth sein, die zum Beginn der Wahlwoche das zwölfte aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben werden. Nach derzeitigen Erkenntnisse werden damit rund 12.000 Jugendliche wahlberechtigt sein.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Bei den letzten Wahlen stellten sich die Kandidierenden für den Jugendrat durch zahlreiche Aktionen und mittels Wahlplakten der Fürther Jugend vor. Durch diese Maßnahmen und die anschließende Abreit des Fürther Jugendrates wurden Jugedliche politisiert, in demokratische Meinungsbildungsprozesse einbezogen und deren Erziehung im Geiste der Demokratie vorangetrieben. Insoweit wird auf den Geschäftsbericht des Fürther Jugendrat für das Jahr 2025 sowie die Vorlage <a href="https://stadtrat.fuerth.de/vo0050.asp?__kvonr=63950">JgA/0712/2024</a> Bezug genommen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Wahl und Unterhaltung des Füther Jugendrat ist keine Pflichtaufgabe.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Nach alledem erweist sich die Wahl zum 2. Fürther Jugendrat als förderfähig und förderwürdig.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 20 Apr 2026 14:36:37 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>