| Veranstaltung: | fünfte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3.2. allgemeine Anträge |
| Antragsteller*in: | Vorstand des Seniorenrates der Stadt Fürth (dort beschlossen am: 22.07.2025) |
| Status: | Sonstiger Status (Nichtbefassung) |
| Verfahrensvorschlag: | NichtbefassungErklärung: Der Antragsgegenstand wurde bereits durch den Beirat für Seniorenangelegenheiten erörtert; der hiesige Antrag ist dadurch gegenstandslos geworden. |
| Antragshistorie: | Version 2 |
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A12: Geschäftsstelle des Fürther Seniorenrates
Antragstext
Es wird beantragt umgehend eine Geschäftsstelle für die Belange der Seniorinnen
und Senioren einzurichten und mit entsprechenden personellen und finanziellen
Ressourcen auszustatten.
Begründung
Beratungsergebnisse:
Ausschüsse:
Beschluss des Ausschusses für Geschäftsordnungsangelegenheiten vom 03.11.2025:
Der Ausschuss hält den Antrag des Seniorenrates durch Vorlage SzA/0373/2025 für erledigt.
Der Ausschuss empfiehlt dem Plenum des Fürther Jugendrates, nicht auf den Antrag einzutreten.
Antragsbegründung des Antragstellers:
Die geänderte Satzung für den Seniorenrat i.d.F. vom 12. Dezember 2023 sieht in § 9 die Einbindung des Seniorenrats in eine Geschäftsstelle vor. Diese Geschäftsstelle soll die ehrenamtlichen Mitglieder auf organisatorischer Ebene und bei verfahrenstechnischen Fragen unterstützen.
Diese Einrichtung fehlt bis heute und ist dringend notwendig.
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Jugendrats sowie den Integrationsbeirates können auf eine solche Geschäftsstelle zurückgreifen. Senioren- und Behindertenrat nicht. Eine Gleichstellung aller Räte ist nicht gegeben.
Vor allem sorgt sich der Seniorenrat darum, dass selbst die in der Vergangenheit aufgetretenen Ausfälle wegen Arbeitsüberlastung nicht zu einer entsprechenden Reaktion des Dienstherrn geführt haben. Es wird deshalb dringend sowohl die Fürsorgepflicht als die laut Satzung gebotene Selbstverpflichtung der Stadt zur Einrichtung einer Geschäftsstelle eingefordert.

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