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            <title>dritte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates: Änderungsanträge</title>
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                <title>dritte Sitzung des Plenums des Fürther Jugendrates: Änderungsanträge</title>
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            </image><item>
                        <title>Ä1 zu I4: Beschaffung Werbetechnik für die Öffentlichkeitsarbeit</title>
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                        <author>Jan Kirchner</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_48924_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">In Zeile 10 einfügen:</h4><div><p><strong>Gesamt: <em>451,94</em></strong><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br><br>Um mögliche Preisschwankungen auszugleichen wird der Betrag auf 500€ aufgerundet. Nicht benötigtes Geld fließt zurück in die Kasse.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Durch die Änderung sichern wir uns davor ab, dass durch eine preiserhöhung der Antrag neu behandelt werden müsste.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 28 Jul 2025 01:45:12 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A2-ÄA1: Antrag auf Genehmigung der benötigten Summe für die erste Party des Fürther Jugendrats „Nachtschicht Fürth“</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/Antrag-auf-Genehmigung-der-benotigten-Summe-fur-die-erste-Party-des-Fu-40412/92623</link>
                        <author>Ben Graubner</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/Antrag-auf-Genehmigung-der-benotigten-Summe-fur-die-erste-Party-des-Fu-40412/92623</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_48912_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 33 bis 34 einfügen:</h4><div><p>Getränkeangebot. Die Plenarsitzung bietet den Rahmen für eine ausführliche Aussprache und für konkrete Rückfragen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Ergänzend zum Antrag: Beantragte Summe aus dem Budget des Fürther Jugendrates zur Druchführung der ersten Party "Nachtschicht": 1500,00€</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Zu der Security: Wir befinden uns im engen Kontakt mit der vom Catch up empfohlen Security Firma und erwarten, dass sie für die Sicherheit vor Ort sorgen werden.</p>
<p>Zu den minderjährigen und dem Mutti Zettel:<br>
Jedoch wäre das die unfavorisierte Alternative. Vielmehr probieren wir eine begründete Ausnahmegenehmigung über das Catch up zu bekommen, um den Aufenthalt der unter 18 Jährigen bis 01:00 Uhr zu ermöglichen.</p>
<p>Zu dem Budget:<br>
Wir setzen uns für eine Summe von 1500€ ein. Das bedeutet keineswegs, dass diese Summe vollständig ausgegeben werden muss, jedoch bietet es einen breiten Handlungsspielraum und ermöglicht vor allem kurzfristige Investitionen, die noch aufkommen können, zu tätigen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 24 Jul 2025 11:44:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>I1-ÄA1: Mobilitätsplan 2035+</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/motion/88318/amendment/92615</link>
                        <author>Franka Votteler</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/motion/88318/amendment/92615</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_48924_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 11 bis 12:</h4><div><ol start="3"><li value="3">Ausgebaute Fahrradwege zu <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">den Schulen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schulen und Freizeitorten</ins></li></ol><ol start="4"><li value="4">Ausgebaute Fußwege zu <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">den Schulen</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Schulen und Freizeitorten</ins></li></ol></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 14 einfügen:</h4><div><ol start="6"><li value="6">Regelmäßige Konsultation des Jugendrates<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> zu stadtplanerischen Vorhaben</ins></li></ol></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 21 Jul 2025 11:51:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>A1-ÄA1: Änderung der Satzung des Fürther Jugendrates</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/anderung-der-satzung-des-further-jugendrat-56331/92466</link>
                        <author>Alexander Bohn</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/anderung-der-satzung-des-further-jugendrat-56331/92466</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_48912_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 4:</h4><div><p>Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBI. S.<br>796, BayRS 2020- 1-1-I), zuletzt geändert durch § <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">2</ins> des Gesetzes vom 09.<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">03</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">12</ins>.202<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">1</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">4</ins><br>(GVBI. S. 74), folgende Satzung zur Änderung der Satzung des </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 12 bis 13:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">„ </del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">„</ins>Die/der Vorsitzende erhält eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 €; die übrigen Vorstandsmitglieder erhalten eine zusätzlich </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 23:</h4><div><p>„Der Vorstand setzt sich aus der bzw. dem Vorsitzenden, der bzw. dem Stellvertretenden Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zusammen.“<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>(7) § 9 Absatz 2 erhält die folgende Fassung:<br>"<sup>1</sup>Die Mitglieder des Jugendrats wählen aus ihrer Mitte die bzw. den Vorsitzende/n<br>und die bzw. den Stellvertretende/n Vorsitzenden. <sup>2</sup>Das Nähere zur Wahl der Mitglieder des Vorstandes regelt die Geschäftsordnung."<br>(8) In § 10 Absatz 1 Satz 2 werden die Worte "mit einfacher Mehrheit" gestrichen.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(7)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(9)</ins> In § 11 Absatz 1 Satz 1 wird nach „finden“ das Wort „mindestens“ <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eingefügt.<br>(10) In § 11 Absatz 3 wird das Wort "Jugendrat" durch die Worte "das Plenum des Jugendrates" ersetzt und nach dem Wort "alle" das Wort "seine" eingefügt.<br>(11) In § 11 Absatz 4 wird folgender Satz 2 </ins>eingefügt<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">:<br>In der Geschäftsordnung können Ausnahmen von Satz 1 vorgesehen werden.<br>(12) § 11 Absatz 6 Satz 1 erhält die folgende Fassung:<br>"Im Übrigen werden der Geschäftsgang und die Verfassung des Jugendrates und seiner Organe durch die vom Plenum zu beschließende Geschäftsordnung geregelt</ins>.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">"</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Zu § 1 Absatz 7</strong>:</p>
<p>Wenn ein weiterer Vorstandsposten geschaffen wird, dann müssen auch die Vorschriften zur Wahl der Vorstandsmitglieder entsprechend geändert werden.</p>
<p><strong>Zu § 1 Absatz 8</strong></p>
<p>Die Frage, mit welcher Mehrheit Arbeitsgruppen eingesetzt werden können, ist ein Detail, das in der Geschäftsordnung geregelt werden sollte.</p>
<p><strong>Zu § 1 Absatz 10</strong></p>
<p>Diese Änderung stellt klar, dass die Regelungen zur Beschlussfähigkeit nur für das Plenum gelten und nicht für &quot;den Jugendrat&quot; bzw. all seine Organe.</p>
<p><strong>Zu § 1 Absatz 11</strong></p>
<p>Das Plenum des Jugendrates sollte die Möglichkeit haben, nicht öffentlich zu tagen. Die bisherige Regelung stellt das Plenum etwa vor die Wahl, entweder Angelegenheiten, die einzelne Personen betreffen (bspw. Ausschlussverfahren) samt der erforderlichen Beratungen öffentlich zu verhandeln und zu beschließen, oder eben auf eine Beschlussfassung zu verichten, was sich von Fall zu Fall als keine durchhaltbare Handlungsalternative darstellen dürfte.</p>
<p><strong>Zu § 1 Absatz 12</strong>:</p>
<p>Durch die Geschäftsordnung kann bisher nur der Geschäftsgang geregelt werden. In der Satzung sollten allerdings aus Gründen einer angemessenen Anpassungsfähigkeit des Fürther Jugendrates nur die notwendigsten Regelungen zur Verfassung des Jugendrates enthalten sein; der Rest sollte durch Entschließung des Jugendrates geregelt werden dürfen.</p>
<p>Darüber hinaus besteht schon jetzt – trotz der eher detaillierten Regelungen der Satzung – Konkretisierungsbedarf bei einigen Bestimmungen der Satzung. Dieser Realität sollte dadurch Rechnung getragen werden, dass der Jugendrat ausdrücklich Fragen der Verfassung des Jugendrates durch die Geschäftsordnung regeln darf.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 17 Jul 2025 01:59:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GOÄ1-ÄA1 zu Geschäftsordnung des Fürther Jugendrates</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/Geschaftsordnung-des-Further-Jugendrates-45/92465</link>
                        <author>Alexander Bohn</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/Geschaftsordnung-des-Further-Jugendrates-45/92465</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Geschäftsordnungstext</h2><div id="section_48918_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 47 bis 57:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) </del><sup>1</sup>Die Einladung muss Ort, Zeit und Beratungsgegenstände (Tagesordnung) enthalten. <sup>2</sup>Die Einladung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">muss</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">soll</ins> angeben, ob der Sitzungsort für Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen zugänglich (barrierefrei) ist. <sup>3</sup>Einladungen zu öffentlichen Sitzungen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sind zu verkünden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sollen verkündet werden</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) <sup>1</sup>Zu den Sitzungen müssen alle Menschen, die an ihnen teilnehmen dürfen, eingeladen werden. <sup>2</sup>Die Einladung muss spätestens acht Tage vor Beginn des Tages, an dem die Sitzung stattfinden soll, und in Textform erfolgen; die Einladung erfolgt durch Zustellung an die Organmitglieder. <sup>3</sup>Wenn alle Menschen an der Sitzung eines Organs teilnehmen dürfen, dann wird zu der Sitzung dadurch eingeladen, dass die Geschäftsstelle die Einladung auf der Internetseite des Jugendrates veröffentlicht.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 104 bis 107 löschen:</h4><div><p><sup>1</sup>Ein Organ ist nur dann beschlussfähig, wenn alle Organmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist</del>. <sup>2</sup>Der Vorsitz hat eine bestehende Beschlussunfähigkeit von sich aus (von Amts wegen) festzustellen und die Sitzung zu unterbrechen bzw. die Tagung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 114 bis 116 einfügen:</h4><div><p>(2) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><sup>1</sup></ins>Nur das Plenum hat das Recht, Anträge an die Organe und Dienststellen der Stadt Fürth zu richten; nur das Plenum darf Stellungnahmen gegenüber den Organen und Dienststellen der Stadt Fürth abgeben<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">.<sup> 2</sup>Das Plenum kann durch Beschluss einzelne Arbeitsgruppen ermächtigen, die Rechte nach Satz 1 wahrzunehmen; der Beschluss ist mit absoluter Mehrheit zu fassen</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 274 bis 278:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) <sup>1</sup>Eine Arbeitsgruppe, die weniger als zwei Mitglieder hat, gilt als aufgelöst; das gilt nicht, wenn seit dem Ablauf des Tages, an dem der Einsetzungsbeschluss gefasst wurde, noch keine vierzehn Kalendertage vergangen sind. <sup>2</sup></del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(2) </ins>Einer Arbeitsgruppe dürfen nicht mehr als sieben Mitglieder des Jugendrates gleichzeitig angehören.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 382 bis 389:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) <sup>1</sup>Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen ihrer Organe teilzunehmen. <sup>2</sup>Nur die Mitglieder des Jugendrates sind verpflichtet, an wenigstens zwei Veranstaltungen pro Monat oder sechs Veranstaltungen pro Vierteljahr mit Bezug zum Jugendrat teilzunehmen; Veranstaltungen in diesem Sinne sind zum Beispiel Sitzungen von Organen des Jugendrates, Empfänge, oder Gespräche und Verhandlungen im Auftrag des Jugendrates.</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Die Mitglieder sind verpflichtet, an den Sitzungen ihrer Organe teilzunehmen.</ins></p><p>(2) <ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><sup>1</sup></ins>Von der Pflicht an der Teilnahme an Sitzungen von Organen ist befreit, wer aus triftigem Grund an der Teilnahme verhindert ist<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">. <sup>2</sup>Der triftige Grund ist dem Vorstand oder der Geschäftsstelle ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">In Zeile 484 einfügen:</h4><div><ol start="2"><li value="2">verschärfter Verweis<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> in Verbindung mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 50 Euro</ins>, oder</li></ol></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 488 bis 489:</h4><div><p><sup>2</sup>Gegen die Maßnahme <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">ist</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">kann das betroffene Mitglied binnen einer Woche ab Bekanntgabe</ins> Widerspruch <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">möglich</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">einlegen</ins>, über den das Plenum mit einfacher Mehrheit durch Beschluss <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">entscheidet</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">entscheidet; das Plenum muss auf den Widerspruch hin eine Maßnahme nach Satz 1 Nummer 2 aufheben, insoweit sie eine unbillige Härte darstellt. <sup>3</sup>Das Ordnungsgeld nach Satz 1 Nummer 2 darf nur gegen Mitglieder des Jugendrates verhängt werden und ist zahlbar zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres; gegen dasselbe Mitglied dürfen innerhalb eines Kalenderjahres nur so viele Ordnungsgelder verhängt werden, dass der zweifache Betrag der Aufwandsentschädigung (§ 3 Absatz 9 Satz 2 und 3 der Satzung), auf den das Mitglied gemäß § 3 Absatz 9 Satz 4 tatsächlich Anspruch hat, durch die Summe der Ordnungsgelder nicht erreicht wird</ins>.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 536 bis 537:</h4><div><p><strong>§ 8 Einladung zur Sitzung</strong><br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) </del>Die Einladung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">muss</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">muss/soll</ins> enthalten:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 541 bis 543 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Einladungen müssen <strong>7 Tage vorher</strong> in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) verschickt werden. Bei öffentlichen Sitzungen reicht die Veröffentlichung auf der Website.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 568 bis 572:</h4><div><p><strong>§ 13 Beschlussfähigkeit</strong><br>Ein Gremium ist beschlussfähig, wenn<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">:</del></p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">alle Mitglieder eingeladen wurden,</li></ul><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">alle Mitglieder eingeladen wurden,</p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">mehr als die Hälfte anwesend ist.<br>Bei Nicht-Erfüllung unterbricht die Leitung die Sitzung.</li></ul></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p><strong>Zu § 31 Absatz 2 Satz 1 der Geschäftsordnung</strong>:</p>
<p>Die zwangsweise aufläsung von &quot;zu kleinen&quot; Arbeitsgruppen scheint willkürlich und darüber hinaus auch wenig sinnvoll.</p>
<p><strong>Zu Nummer 8 der Ehrenordnung</strong>:</p>
<p>Die Pflicht, an mindestens zwei Veranstaltungen pro Monat teilzunehmen, hat sich als kaum durchsetzbar erwiesen.</p>
<p>Die Pflicht, an den Veranstaltungen der Organe (Plenum, Ausschüsse) teilzunehmen, denen man angehört, sollte dahingegen bestehen bleiben. Sie sollte durch die Pflicht ergänzt werden, dem Vorstand oder der Geschäftsstelle in Fällen von Abwesenheit den Grund, aus dem man fehlt, mitzuteilen, sodass geprüft werden kann, ob der Grund der Abwesenheit tatsächlich triftig ist.</p>
<p><strong>Zu Nummer 22 der Ehrenordnung</strong>:</p>
<p>Der Ausschuss für Geschäftsordnungsangelegenheiten hat sich für die Einführung eine Ordnungsgeldes ausgesprochen. Durch die vorgeschlagene Formulierung wird verhindert, dass die Ordnungsgelder Menschen in finanzielle Not bringen. Schon Verhältnismäßigkeitserwägungen werden es in den meisten Fällen gebieten, dass die Summe der Ordnungsgelder, die gegen dasselbe Mitglied in einem Kalenderjahr verhängt werden, den Betrag der Aufwandsentschädigung, die das Mitglied am Ende des Kalendjahres erhalten würde, nicht übersteigt.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 17 Jul 2025 00:33:00 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>GOÄ1 zu Geschäftsordnung des Fürther Jugendrates</title>
                        <link>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/Geschaftsordnung-des-Further-Jugendrates-45/92369</link>
                        <author>Ausschuss für Geschäftsordnungsangelegenheiten (dort beschlossen am: 19.06.2025)</author>
                        <guid>https://fuerther-jugendrat.antragsgruen.de/fjr1ps3/Geschaftsordnung-des-Further-Jugendrates-45/92369</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Geschäftsordnungstext</h2><div id="section_48918_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 47 bis 57:</h4><div><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) </del><sup>1</sup>Die Einladung muss Ort, Zeit und Beratungsgegenstände (Tagesordnung) enthalten. <sup>2</sup>Die Einladung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">muss</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">soll</ins> angeben, ob der Sitzungsort für Menschen mit Behinderungen oder körperlichen Einschränkungen zugänglich (barrierefrei) ist. <sup>3</sup>Einladungen zu öffentlichen Sitzungen <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sind zu verkünden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">sollen verkündet werden</ins>.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) <sup>1</sup>Zu den Sitzungen müssen alle Menschen, die an ihnen teilnehmen dürfen, eingeladen werden. <sup>2</sup>Die Einladung muss spätestens acht Tage vor Beginn des Tages, an dem die Sitzung stattfinden soll, und in Textform erfolgen; die Einladung erfolgt durch Zustellung an die Organmitglieder. <sup>3</sup>Wenn alle Menschen an der Sitzung eines Organs teilnehmen dürfen, dann wird zu der Sitzung dadurch eingeladen, dass die Geschäftsstelle die Einladung auf der Internetseite des Jugendrates veröffentlicht.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 104 bis 107 löschen:</h4><div><p><sup>1</sup>Ein Organ ist nur dann beschlussfähig, wenn alle Organmitglieder ordnungsgemäß geladen wurden <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist</del>. <sup>2</sup>Der Vorsitz hat eine bestehende Beschlussunfähigkeit von sich aus (von Amts wegen) festzustellen und die Sitzung zu unterbrechen bzw. die Tagung </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 536 bis 537:</h4><div><p><strong>§ 8 Einladung zur Sitzung</strong><br><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) </del>Die Einladung <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">muss</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">muss/soll</ins> enthalten:</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 541 bis 543 löschen:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(2) Einladungen müssen <strong>7 Tage vorher</strong> in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) verschickt werden. Bei öffentlichen Sitzungen reicht die Veröffentlichung auf der Website.</p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 568 bis 572:</h4><div><p><strong>§ 13 Beschlussfähigkeit</strong><br>Ein Gremium ist beschlussfähig, wenn<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">:</del></p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">alle Mitglieder eingeladen wurden,</li></ul><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">alle Mitglieder eingeladen wurden,</p><ul class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;"><li value="1">mehr als die Hälfte anwesend ist.<br>Bei Nicht-Erfüllung unterbricht die Leitung die Sitzung.</li></ul></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 13 Jul 2025 23:48:00 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>